Handlungsgehilfe

Handlungsgehilfe
I. Begriff:Im Sprachgebrauch häufig  kaufmännischer Angestellter, der in einem  Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt beschäftigte Angestellte (§§ 59 ff. HGB).
II. Vertrag: Arbeitsvertrag, dem die Mindestvorschriften der §§ 59 ff. HGB zugrunde zu legen sind. Daneben finden ergänzend die §§ 611 ff. BGB, die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die der  Tarifverträge Anwendung.  Schriftform ist nicht vorgeschrieben jedoch zweckmäßig.
III. Pflichten des H.:1. Arbeitsleistung und allgemeine Gehorsamspflicht.
- 2. Unterlassen jeden Wettbewerbes ohne Einwilligung des  Unternehmers während und bei entsprechender Vereinbarung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Wettbewerbsverbot,  Wettbewerbsklausel).
- 3. Verbot der Annahme von  Schmiergeldern und des Verrats von  Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
IV. Pflichten des Unternehmers:1. Leistung der Vergütung, ggf. Unterhalt und Provision.
- 2. Gewährung von  Urlaub.
- 3. Pflicht, den H. im Rahmen seines Arbeitsvertrages zu beschäftigen ( Beschäftigungsanspruch).
- 4.  Fürsorgepflicht (§ 62 HGB), die die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Unternehmers zum Schutz seiner H. bei der Regelung des Geschäftsbetriebes umfasst, z.B. Instandhaltung der Geschäftsräume sowie jeden Schutz für Leben und Gesundheit der H.
- 5.  Aufwendungsersatz. Verlangt der H. hierfür einen  Vorschuss, so muss dieser gewährt werden.
- 6. Ausstellung eines  Zeugnisses nach Kündigung des Arbeitsvertrages (§ 109 GewO).
V. Kündigung:Die  ordentliche Kündigung des H. ist an die Kündigungsfristen des § 622 BGB gebunden ( Kündigung,  Kündigungsschutz,  Mutterschutz,  Schwerbehindertenrecht). Daneben kann auch eine außerordentliche oder fristlose Kündigung bei Vorliegen eines  wichtigen Grundes, z.B. bei Untreue, erfolgen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Handlungsgehilfe — ist, wer in einem Handelsgewerbe (s. d.) zur Leistung kaufmännischer Dienste, d. h. Dienste, zu deren Leistung die Ausbildung in einem Handelsgewerbe gehört, gegen Entgelt (festes Gehalt, Tantieme, Provision) angestellt ist (§ 59 des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handlungsgehilfe — Handlungsgehilfe, der schon kaufmännisch Geschulte, welcher in einem Handelsgewerbe (s.d.) durch Dienstvertrag zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Handlungsgehilfe — Handlungsgehilfe,der:⇨Verkäufer …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Handlungsgehilfe — Der Handlungsgehilfe, umgangssprachlich auch Handelsgehilfe, ist ein zur Leistung kaufmännischer Dienste in einem Handelsgewerbe Angestellter. Ursprünglich bezeichnet der Ausdruck eine Hilfsarbeitskraft des kaufmännischen Sektors, heute ist er in …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsgehilfe — Hạnd|lungs|ge|hil|fe 〈m. 17〉 kaufmänn. Angestellter, der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmänn. Dienste gegen Entgelt angestellt ist; Sy Handelsgehilfe * * * Hạnd|lungs|ge|hil|fe, der (Rechtsspr.): kaufmännischer Angestellter. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Handlungsgehilfe — Hạnd|lungs|ge|hil|fe …   Die deutsche Rechtschreibung

  • H.-Geh. — Handlungsgehilfe EN clerk, shop assistant …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Handl.-Geh. — Handlungsgehilfe EN clerk, shop assistant …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Hdlg.-Geh. — Handlungsgehilfe EN clerk, shop assistant …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Handlungsreisender — ⇡ Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte in dessen Namen abzuschließen. Im Gegensatz zum ⇡ Handelsvertreter fehlt dem angestellten H. die Möglichkeit, im Wesentlichen seine Tätigkeit frei zu… …   Lexikon der Economics

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